CSCWee22070

Voraussichtliche Satzung & Beitragsordnung

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Von der Aussaat bis zur Ernte

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sowohl unsere Satzung als auch unsere Beitragsordnung gelesen haben. Ihre Mitgliedschaft wird erst nach Zahlung des ersten Mitglidbeitrages wirksamm

Satzung von Social Cannabis Club Grüner Hesse

Präambel:

Der Social Cannabis Club "Grüner Hesse" in Wiesbaden ist eine Vereinigung von Menschen, die sich für den verantwortungsbewussten Konsum von Cannabis, die Förderung eines offenen Dialogs über dessen Nutzung und den nachhaltigen Anbau von Cannabis einsetzen. Der Club verfolgt das Ziel, eine positive und unterstützende Gemeinschaft zu schaffen, die auf Aufklärung, Gemeinschaftssinn und sozialer Verantwortung basiert.

§1 Name und Sitz des Vereins:

Der Verein führt den Namen "Sozial Cannabis Club Grüner Hesse" und hat seinen Sitz in Wiesbaden.

§2 Zweck des Vereins:

  1. Der Verein bezweckt die Förderung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Cannabis und den nachhaltigen Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf.
  2. Er setzt sich für die Aufklärung über die Wirkungen, Risiken und gesetzlichen Rahmenbedingungen von Cannabis ein.
  3. Der Club fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und -anbau.
  4. Ziel ist die Schaffung einer unterstützenden Gemeinschaft, die auf Respekt, Toleranz und gegenseitiger Unterstützung basiert.

§3 Mitgliedschaft:

  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Zustimmung zur Satzung erworben.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich, die Ziele des Vereins zu unterstützen, die Gesetze im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und -anbau einzuhalten sowie nachhaltige Anbaumethoden zu fördern.

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder:

  1. Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht, an Entscheidungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort abzustimmen.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich, die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern, insbesondere im Sinne eines nachhaltigen Cannabisanbaus.

§5 Organe des Vereins:

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6 Mitgliederversammlung:

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
  2. Sie ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
  3. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die wesentlichen Angelegenheiten des Vereins, insbesondere über die Wahl und Abberufung des Vorstands sowie über Fragen des Cannabisanbaus.

§7 Vorstand:

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, einschließlich der Organisation von nachhaltigen Cannabisanbauinitiativen, und vertritt ihn nach außen.

§8 Finanzierung:

Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen zusammen. Die Verwendung der Mittel erfolgt ausschließlich im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke, einschließlich nachhaltiger Cannabisanbauprojekte.

§9 Satzungsänderungen:

Änderungen dieser Satzung können nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

§10 Auflösung des Vereins:

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Schlussbestimmungen:

Diese Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.

Wiesbaden, den 14.11.2023

Unterschriften der Gründungsmitglieder: [Unterschriften]

Beitragsordnung

§1 Mitgliedsbeiträge:

  1. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung und Unterstützung des Cannabis Clubs "Grüner Hesse" in Wiesbaden.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und kann je nach finanzieller Lage und Bedürfnissen des Clubs angepasst werden.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten.

§2 Aufnahmegebühr:

  1. Eine einmalige Aufnahmegebühr ist von neuen Mitgliedern zu entrichten.
  2. Die Höhe der Aufnahmegebühr wird ebenfalls durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§3 Zahlungsmodalitäten:

  1. Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren können bar oder durch bankübliche Überweisung entrichtet werden.
  2. Bei Zahlungsverzug behält sich der Cannabis Club "Grüner Hesse" das Recht vor, Mahngebühren zu erheben oder im Falle wiederholter Zahlungsverzüge das Mitglied von der Teilnahme an Clubaktivitäten auszuschließen.

§4 Ermäßigungen:

  1. Der Vorstand des Cannabis Clubs "Grüner Hesse" kann in begründeten Ausnahmefällen Ermäßigungen oder Stundungen der Beiträge gewähren.
  2. Anträge auf Ermäßigungen sind schriftlich beim Vorstand einzureichen und werden vertraulich behandelt.

§5 Kündigung der Mitgliedschaft:

  1. Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand gekündigt werden.
  2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.

§6 Änderungen der Beitragsordnung:

  1. Änderungen dieser Beitragsordnung können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Mitglieder werden über Änderungen der Beitragsordnung rechtzeitig informiert.

§7 Inkrafttreten:

Diese Beitragsordnung tritt am [Datum] in Kraft.

Wiesbaden, den 14.11.2023

[Unterschrift des Vorstands]